Arbeitsentgelt umfasst sämtliche Leistungen, die ein Arbeitgeber einem Arbeitnehmer als Gegenleistung für dessen Arbeit erbringt. Dabei ist es unerheblich, wie diese Leistungen benannt werden – sie gelten immer als Arbeitsentgelt. (1)
Auf der Gehaltsabrechnung werden alle Bestandteile des Arbeitsentgelts aufgeführt. § 14 SGB IV definiert den Begriff sozialversicherungsrechtlich: Arbeitsentgelt umfasst demnach alle laufenden oder einmaligen Einkünfte aus einer Beschäftigung. Es spielt keine Rolle, ob die Leistung auf einem rechtlichen Anspruch beruht oder freiwillig gewährt wird. Synonym wird der Begriff auch als Arbeitsvergütung oder Bezug verwendet. Häufig genutzte Begriffe im Sprachgebrauch, die das Arbeitsentgelt beschreiben, sind:
- Lohn: Früher bezog sich dieser Begriff auf die Vergütung von Arbeitern, also gewerblichen Arbeitnehmern.
- Gehalt: Dies bezeichnet die monatliche Festvergütung von Angestellten, unabhängig von der Anzahl der Arbeitstage.
- Ausbildungsvergütung: Eine spezielle Form des Entgelts, das an Auszubildende gezahlt wird.
- Sold: Heute oft als Besoldung bezeichnet, betrifft die Vergütung für Soldaten.
- Honorar: Freiberufler berechnen ein Honorar, das in der Regel auftragsabhängig und variabel ist.
- Gebühr: Diese Form der Vergütung gilt für Berufsgruppen wie Ärzte, Anwälte oder Steuerberater.
- Gage: Künstler, beispielsweise im Theater, Zirkus oder Film, erhalten eine Gage.
- Heuer: Seeleute beziehen für ihre Tätigkeit die sogenannte Heuer.
Bestandteile des Arbeitsentgelts
Arbeitsentgelt umfasst nicht nur Geldleistungen. Auch Sachleistungen wie die private Nutzung eines Firmenwagens, kostenlose oder vergünstigte Kantinenmahlzeiten, Getränke, Tankgutscheine oder die Übernahme von Fitnessstudio- und Kindergartenbeiträgen gehören dazu. Ebenso zählen Prämien, Provisionen, Umsatz- oder Gewinnbeteiligungen, Gratifikationen sowie Zuschläge für besondere Arbeitsbedingungen (z. B. Sonn- und Feiertagsarbeit, Nachtarbeit oder Arbeiten unter erschwerten Bedingungen) zum Arbeitsentgelt. (2)
Regelung der Vergütung
Die Höhe und Zusammensetzung des Arbeitsentgelts werden im Arbeitsvertrag zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer festgelegt. Dabei ist unerheblich, ob es sich um den Lohn eines Arbeiters oder das Gehalt eines Angestellten handelt. Auch außerhalb eines klassischen Arbeitsverhältnisses wird die Vergütung in vertraglichen Vereinbarungen rechtsverbindlich geregelt.
Video: Arbeitsentgelt kurz erklärt
Literaturverzeichnis
- Mark Siebold, Onpulson.de – Wirtschaftslexikon (2024) / Definition des Begriffs Entgelt, Letzter Zugriff:18.12.2024
- Industrie- und Handelskammer Mittlerer Niederrhein (2024) / Arbeitsentgelt – Alles was Sie wissen müssen, Letzter Zugriff:18.12.2024