Die Arbeitslosenversicherung bietet finanzielle Absicherung während der Jobsuche und unterstützt durch Beiträge von Arbeitgebern und Arbeitnehmern die soziale Stabilität. Erfahren Sie mehr über ihre Funktion, Finanzierung und aktuelle Entwicklungen.
Die Arbeitslosenversicherung sorgt dafür, dass Arbeitslose während der Zeit ihrer Jobsuche finanziell abgesichert sind und das Existenzminimum gewährleistet bleibt. In Deutschland gehört diese Versicherung zum Bereich der Sozialversicherungen, die der Arbeitsförderung dienen, und ist im Dritten Buch des Sozialgesetzbuches (SGB III) geregelt. Zuständig für die Auszahlung dieser Leistungen ist die Bundesagentur für Arbeit.
Die 1927 in Deutschland ins Leben gerufene Arbeitslosenversicherung ist ein Teil der Sozialversicherung und hat den Zweck, Arbeitsplätze zu erhalten und finanzielle Unterstützung für Arbeitslose bereitzustellen, um die wirtschaftlichen Auswirkungen der Arbeitslosigkeit abzumildern. Sie wird von der Bundesagentur für Arbeit getragen und ist im Sozialgesetzbuch geregelt.
Finanzierung der Arbeitslosenversicherung
Die Finanzierung der Arbeitslosenversicherung erfolgt, ähnlich wie bei der Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung, durch Beiträge von Arbeitgebern und Arbeitnehmern. Die Bundesagentur für Arbeit (BA) als verantwortliche Institution nutzt diese Beiträge, ergänzt durch Umlagen, staatliche Mittel und andere Einnahmen, nicht nur zur Deckung der Versicherungsleistungen, sondern auch zur Umsetzung ihrer arbeitsmarktpolitischen Aufgaben sowie zur Finanzierung von Verwaltungs- und Selbstverwaltungsaufgaben. Der Großteil der Leistungen wird aus den Versicherungsbeiträgen bestritten, die jeweils zur Hälfte von Arbeitnehmern und Arbeitgebern getragen werden. Die Einzugsstelle ist für die Erhebung der Beiträge zuständig und leitet diese an die Bundesagentur für Arbeit weiter. (1)
Diese solidarische Finanzierung stellt sicher, dass sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber Verantwortung für die soziale Absicherung übernehmen und die Stabilität des Systems gewährleistet bleibt.
Anzahl Beschäftigter mit Anspruch auf Arbeitslosengeld
2023 hatten 91,3 % der Beschäftigten bei Verlust ihres Arbeitsplatzes Anspruch auf die Zahlung von Arbeitslosengeld. Der Anteil der gegen Arbeitslosigkeit abgesicherten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer lag 2023 etwas über dem Niveau aus dem Jahr 2000. Damals betrug der Anteil 88,7 % und fiel dann bis 2006 auf 85,5 % ab, und ist seit 2007 wieder um 5,6 Prozentpunkte gestiegen. Zu dieser Entwicklung hat vor allem die Ausweitung geringfügiger Beschäftigungsverhältnisse beigetragen, für die kein entsprechender Versicherungsschutz besteht. (2)
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Literaturverzeichnis
(1) Vgl. Bundeszentrale für politische Bildung (2024) / Arbeitsmarktpolitik: Debatten um Finanzierungskonzepte, Autor: Frank Oschmiansky, LEtzter Zugriff:6.8.2024
(2) Statistisches Bundesamt(2024) / Anzahl Beschäftigter mit Anspruch auf Arbeitslosengeld, Letzter Zugriff: 8.8.2024